Arbeitsstunden und Nachtzuschlag im Dienstplan mit Excel berechnen

Aktualisiert am 23.10.2026

Kurz gesagt: Arbeitsstunden berechnest du in Excel mit =(REST(Ende-Beginn;1)-Pause)*24. REST sorgt dafür, dass Schichten über Mitternacht stimmen. Nachtstunden ermittelst du über die Überlappung mit dem Nachtfenster, Zuschläge als Stunden mal Stundenlohn mal Prozentsatz. Steuerfrei sind sie nur bis zu den Grenzen des § 3b EStG.

Wer Dienstpläne in Excel führt, rechnet früher oder später Stunden aus: netto ohne Pause, über Mitternacht und mit Zuschlägen. Hier sind die Formeln, die tatsächlich funktionieren, samt typischer Fehler. Die Beispiele nutzen deutsche Funktionsnamen und Semikolons; in englischen Excel-Versionen heißt REST MOD und das Trennzeichen ist das Komma.

Grundlagen: Uhrzeiten sind Tagesbruchteile

Excel speichert 12:00 Uhr als 0,5, also als halben Tag. Eine Stunde ist 1/24. Deshalb ergibt eine Zeitdifferenz zunächst einen Bruchteil, den du mit 24 multiplizierst, um Dezimalstunden zu erhalten (8:30 Stunden = 8,5).

Netto-Arbeitszeit mit Pause

Trage Beginn in Spalte D, Ende in E und die Pause in F ein, die Pause als Uhrzeit (30 Minuten = 0:30). Dann gilt:

=(REST(E2-D2;1)-F2)*24

REST(…;1) nimmt den Rest der Division durch einen Tag. Liegt das Ende nach Mitternacht (zum Beispiel 22:00 bis 06:00), wäre die Differenz negativ; REST macht daraus die richtige Dauer. Formatiere das Ergebnis als Zahl mit zwei Nachkommastellen, oder lass das Format [h]:mm, wenn du Stunden und Minuten sehen willst.

BeginnEndePauseNetto-Stunden
08:0016:300:308,00
22:0006:000:307,50
18:0002:000:457,25

Nachtstunden: Überlappung mit dem Nachtfenster

Für die Nachtstunden prüfst du, wie weit die Schicht in das Fenster 20:00 bis 06:00 Uhr hineinreicht. Mit der Dauer L = REST(E2-D2;1) lautet die Formel für die Stunden im Nachtfenster:

=(MAX(0;MIN(D2+L;6/24)-D2)+MAX(0;MIN(D2+L;30/24)-MAX(D2;20/24))+MAX(0;MIN(D2+L;54/24)-MAX(D2;44/24)))*24

Ersetze L durch REST(E2-D2;1) oder lege dafür eine Hilfsspalte an. Die drei Summanden decken die frühen Morgenstunden desselben Tages, die Nacht bis 06:00 Uhr des Folgetages und die Nacht des zweiten Tages bei sehr langen Schichten ab. Die Pause ist hier nicht abgezogen, weil sie meist nicht klar in der Nacht liegt; wer sie genau zuordnen will, braucht Pausenbeginn und -ende.

BeginnEndeStunden im Fenster 20–6 Uhr
04:0012:002,0 (04:00–06:00)
18:0002:006,0 (20:00–02:00)
22:0006:008,0
08:0016:300,0

Welches Nachtfenster gilt?

  • Arbeitszeitgesetz: Nachtzeit ist 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit liegt bei mehr als zwei Stunden darin vor (Nachtarbeit im Kundenservice).
  • Steuerrecht (§ 3b EStG): Nachtarbeit im Sinne der Steuerfreiheit ist die Zeit von 20 bis 6 Uhr.
  • Tarifvertrag oder Vertrag: Sie legen oft eigene Zeiten und Prozentsätze für den Zuschlag fest. Verwende das Fenster, das für deinen Zuschlag gilt, und passe die Zahlen 6/24, 20/24 usw. entsprechend an.

Zuschlag berechnen

Der Zuschlag ergibt sich aus Zuschlagsstunden × Stundenlohn × Prozentsatz. Beispiel: 6 Nachtstunden bei 20 € Stundenlohn und 25 % Zuschlag sind 6 × 20 € × 0,25 = 30 €. Gesetzlich verlangt das Arbeitszeitgesetz für Nachtarbeit nur einen angemessenen Ausgleich durch bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag (§ 6 Abs. 5 ArbZG); die Höhe regeln Tarif oder Vertrag.

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG

Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit zu ungünstigen Zeiten sind bis zu folgenden Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei (Grundlohn höchstens 50 € pro Stunde):

ZeitSteuerfrei bis
Nacht (20–6 Uhr)25 %
Nacht 0–4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht begann40 %
Sonntag50 %
Gesetzlicher Feiertag, 31.12. ab 14 Uhr125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai150 %

Höhere Zuschläge dürfen vereinbart werden; der übersteigende Teil ist dann steuer- und beitragspflichtig. Pauschale Zuschläge ohne tatsächlich geleistete Arbeit sind nicht steuerfrei. Für die Lohnabrechnung ist die Lohnbuchhaltung zuständig; die Angaben hier sind eine Orientierung (Quelle: Gesetzestext, z. B. auf buzer.de).

Typische Excel-Fehler

  • Pause als Zahl: 30 statt 0:30. Dann musst du durch 1440 teilen (Minuten pro Tag).
  • Uhrzeiten als Text: Ein Eintrag wird links ausgerichtet und rechnet nicht. Zelle als „Uhrzeit“ formatieren und neu eingeben.
  • Summen über 24 Stunden: Mit dem Format [h]:mm statt h:mm, sonst springt die Anzeige zurück.
  • ####-Anzeige: Eine negative Zeit; mit REST statt einfacher Differenz vermeiden.
  • Rundungsfehler: Dezimalstunden mit RUNDEN(…;2) abschließen, bevor du multiplizierst.
  • Feiertage: Excel kennt sie nicht; führe eine eigene Feiertagsliste je Bundesland.

Gegenprobe im Dienstplan-Tool

Das Dienstplan-Tool rechnet Stunden ohne Formeln: Die Wochenauswertung zeigt die geplanten Stunden je Person (Pausen abgezogen), Soll und Differenz, und der Kalender kennt die Feiertage je Bundesland. Zuschläge berechnet das Tool nicht; dafür bleibt die Rechnung wie oben in Excel. Mehr zum Vergleich im Ratgeber Excel oder Online-Tool.

Häufige Fragen

Wie berechne ich Arbeitsstunden in Excel mit Pause?

Mit =(REST(Ende-Beginn;1)-Pause)*24, wobei die Pause als Uhrzeit (zum Beispiel 0:30) eingetragen ist. Das Ergebnis sind Dezimalstunden, zum Beispiel 8,5.

Wie berechne ich Schichten über Mitternacht in Excel?

Mit der Funktion REST (englisch MOD): =REST(Ende-Beginn;1). Sie macht aus einer negativen Differenz die richtige Dauer, zum Beispiel 8 Stunden bei 22:00 bis 06:00 Uhr.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Gesetzlich ist nur ein angemessener Ausgleich vorgeschrieben (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Die Höhe ergibt sich aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Steuerfrei sind Nachtzuschläge für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr bis 25 Prozent des Grundlohns, für 0 bis 4 Uhr unter bestimmten Voraussetzungen bis 40 Prozent (§ 3b EStG).

Welche Zeiten gelten als Nacht?

Das hängt vom Zweck ab: Nach dem Arbeitszeitgesetz ist Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr, für die Steuerfreiheit von Zuschlägen nach § 3b EStG gilt 20 bis 6 Uhr. Tarifverträge können eigene Zeiten festlegen.

Berechnet das Dienstplan-Tool Zuschläge?

Nein. Das Tool zeigt geplante Stunden je Person ohne Pausen, Soll und Differenz sowie Feiertage je Bundesland. Zuschläge berechnen Sie in einer Tabellenkalkulation oder der Lohnabrechnung.

Stand: Oktober 2026. Die Hinweise zu Arbeitszeit und Urlaub sind eine allgemeine Orientierung nach deutschem Recht und ersetzen keine Rechtsberatung. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag können abweichende Regeln enthalten.