Pausenregelung nach Arbeitszeitgesetz: Was im Dienstplan gilt

Aktualisiert am 23.10.2026

Kurz gesagt: Nach § 4 ArbZG sind mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben und mindestens 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Pausen dürfen in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, müssen im Voraus feststehen und zählen nicht zur Arbeitszeit.

Pausen gehören zu den häufigsten Fehlerquellen im Dienstplan: Sie werden vergessen, zu spät gelegt oder bei der Stundenrechnung falsch berücksichtigt. Dieser Ratgeber fasst die Regeln des § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zusammen und zeigt, wie du sie im Plan umsetzt.

Die gesetzlichen Mindestpausen

Arbeitszeit am TagMindestpause
bis einschließlich 6 Stundenkeine gesetzliche Pflichtpause
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Maßgeblich ist die Arbeitszeit ohne Pausen (netto). Wer von 08:00 bis 14:00 Uhr arbeitet, kommt auf genau 6 Stunden und braucht keine Pflichtpause. Ein Dienst von 08:00 bis 14:30 Uhr hat 6,5 Stunden und braucht 30 Minuten.

Die wichtigsten Regeln im Detail

  • Aufteilung: Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Zweimal 15 Minuten erfüllen also die 30-Minuten-Pflicht.
  • Höchstens 6 Stunden am Stück: Länger als sechs Stunden hintereinander darf nicht ohne Ruhepause gearbeitet werden.
  • Im Voraus festgelegt: Die Dauer der Pause muss vorher feststehen. Eine „Pause, wenn gerade nichts los ist“ erfüllt das nicht.
  • Keine Arbeitszeit: Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen nicht bezahlt werden, sofern Vertrag oder Tarif nichts anderes vorsehen.
  • Echte Pause: Während der Pause besteht keine Arbeitspflicht und keine Bereitschaft. Wer in der Pause Anrufe annehmen muss, hat keine Pause.
  • Lage der Pause: Pausen liegen zwischen den Arbeitsabschnitten – nicht am Anfang oder Ende des Dienstes.

Beispiele aus dem Dienstplan

Dienst (brutto)PauseArbeitszeit nettoAusreichend?
08:00–14:000 Min.6:00 Std.Ja, keine Pflichtpause
08:00–14:3015 Min.6:15 Std.Nein, 30 Min. nötig
08:00–17:0030 Min.8:30 Std.Ja
08:00–18:0030 Min.9:30 Std.Nein, 45 Min. nötig
08:00–18:1545 Min.9:30 Std.Ja

Pausen im Kundenservice sinnvoll legen

  • Pausen staffeln, damit immer die Mindestbesetzung erreichbar ist.
  • Pausen aus den Spitzenzeiten heraushalten und rund um die Mitte des Dienstes legen.
  • Längere Pause (30 Minuten) und kurze Erholungspausen zusätzlich planen, wenn das Team viel telefoniert.
  • Pausen als eigenen Eintrag im Plan führen, damit die Netto-Stunden stimmen.

So planst du Pausen im Dienstplan-Tool

Beim Anlegen eines Dienstes kannst du die Pause direkt mitplanen. Sie erscheint als eigener Balken auf dem Zeitstrahl der Person und lässt sich dort per Drag-and-drop verschieben. In der Wochenauswertung werden Pausen von den geplanten Stunden abgezogen, und die Hinweise warnen bei langen Diensten ohne Pause. Die Hinweise sind eine Orientierung, keine rechtsverbindliche Prüfung. Details stehen in der Anleitung.

Für Jugendliche gelten abweichende Regeln nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (zum Beispiel 30 Minuten Pause ab mehr als 4,5 Stunden).

Häufige Fragen

Wie lange muss die Pause bei 8 Stunden Arbeit sein?

Bei mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 4 ArbZG). Das gilt auch bei einem Dienst von 8 Stunden Arbeitszeit netto.

Ab wann sind 45 Minuten Pause Pflicht?

Sobald die Arbeitszeit ohne Pausen mehr als 9 Stunden beträgt, sind mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben.

Darf die Pause in zwei Teile aufgeteilt werden?

Ja. Die Pause kann in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Zweimal 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pflicht.

Wird die Pause bezahlt?

Gesetzlich nein: Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und müssen nicht vergütet werden. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können etwas anderes regeln.

Darf die Pause am Anfang oder Ende der Schicht liegen?

Nein. Eine Pause muss die Arbeitszeit unterbrechen und liegt daher zwischen den Arbeitsabschnitten. Am Anfang oder Ende zählt sie nicht als gesetzliche Ruhepause.

Stand: Oktober 2026. Die Hinweise zu Arbeitszeit und Urlaub sind eine allgemeine Orientierung nach deutschem Recht und ersetzen keine Rechtsberatung. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag können abweichende Regeln enthalten.