Wochenende, Sonntage und Feiertage im Dienstplan planen
Kaum ein Planungsthema sorgt für so viel Diskussion wie das Wochenende. Dieser Ratgeber zeigt, welche gesetzlichen Leitplanken gelten und wie du Wochenenden und Feiertage fair verteilst.
Grundsatz: Sonn- und Feiertagsruhe
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden (§ 9 ArbZG). Ausnahmen gelten nur für bestimmte Bereiche, etwa Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehr, Energie- und Wasserversorgung oder Notdienste (§ 10 ArbZG). Darüber hinaus kann die Aufsichtsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen bewilligen (§ 13 ArbZG). Ob der eigene Kundenservice darunter fällt, solltest du vor der Planung klären – im Zweifel bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Wenn Sonntags- oder Feiertagsarbeit erlaubt ist
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Freie Sonntage | Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1) |
| Ersatzruhetag Sonntag | Innerhalb von zwei Wochen (§ 11 Abs. 3) |
| Ersatzruhetag Feiertag | Innerhalb von acht Wochen, wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt (§ 11 Abs. 3) |
| Lage des Ersatzruhetags | Unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit (§ 11 Abs. 4) |
Fair verteilen: Wochenend-Rotation
- Lege eine feste Rotation fest, zum Beispiel „jedes dritte Wochenende“, und veröffentliche sie früh.
- Verteile beliebte Brückentage und Feiertage im Jahreswechsel, nicht immer an dieselben Personen.
- Gib nach einem Wochenenddienst einen Ausgleichstag in derselben oder der folgenden Woche.
- Berücksichtige Teilzeit, Betreuungspflichten und Wünsche – soweit es die Mindestbesetzung zulässt.
- Führe eine einfache Übersicht, wer wie viele Wochenenden und Feiertage im Jahr hatte.
Feiertage unterscheiden sich je Bundesland
Bundesweit gelten unter anderem Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 3. Oktober und beide Weihnachtsfeiertage. Dazu kommen regionale Feiertage, zum Beispiel Heilige Drei Könige (unter anderem Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt), Fronleichnam (unter anderem Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) und der Reformationstag (mehrere norddeutsche und ostdeutsche Länder). Der Buß- und Bettag ist nur in Sachsen gesetzlicher Feiertag. Bei Teams an mehreren Standorten musst du das je Standort prüfen.
Im Dienstplan-Tool wählst du das Bundesland in der oberen Leiste; die Feiertage erscheinen dann im Plan und im ewigen Kalender. Regionale Sonderfälle einzelner Gemeinden, etwa Fronleichnam nur in bestimmten Orten, sind bewusst nicht abgebildet. Mehr in der Anleitung.
Zuschläge und Bezahlung
Gesetzliche Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit gibt es nicht. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Für Nachtarbeit sieht das Gesetz dagegen einen angemessenen Ausgleich vor (siehe Nachtarbeit im Kundenservice).
Häufige Fragen
Darf im Kundenservice sonntags gearbeitet werden?
Nur, wenn dafür eine Ausnahme im Arbeitszeitgesetz greift (§ 10 ArbZG) oder die Aufsichtsbehörde eine Ausnahme bewilligt (§ 13 ArbZG). Eine allgemeine Ausnahme für Callcenter und Kundenservice gibt es nicht. Im Zweifel sollte man bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nachfragen.
Wie viele Sonntage müssen frei bleiben?
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG).
Wann muss der Ersatzruhetag gewährt werden?
Bei Sonntagsarbeit innerhalb von zwei Wochen, bei Feiertagsarbeit an einem Werktag innerhalb von acht Wochen (§ 11 Abs. 3 ArbZG).
Wie plane ich Feiertage je Bundesland?
Wählen Sie im Dienstplan-Tool das Bundesland in der oberen Leiste. Die gesetzlichen Feiertage dieses Landes werden im Plan und im ewigen Kalender angezeigt. Regionale Sonderfälle einzelner Gemeinden sind nicht abgebildet.